Ihr kompetenter Partner rund ums Bauen!

Langjährige Erfahrung in SIGE & Brandschutz

Aktuelles

Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

In Bayern wurde die gesetzliche Montage für Rauchwarnmelder pflichtig festgelegt. So müssen seit Januar 2013 bei allen Neubauten Rauchwarnmelder installiert werden.

Änderungen durch die neue ASR A2.2

Seit Ende 2012 gilt die neue Arbeitsstättenregel (ASR) A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Sie bringt einige Änderungen für den betrieblichen Brandschutz mit.

Meine Geschichte

Das Bauleitungsbüro Graf wurde 1997 von Dieter Graf zum Zweck der Bauleitung für den Hoch-, Tief- und Schlüsselfertigbau gegründet. Die Arbeitssicherheit stand und steht nach wie vor bei uns schon immer an vorderster Stelle. Im Laufe der Zeit verschob sich dann aufgrund der starken Nachfrage der Hauptgeschäftsbereich immer weiter weg von der reinen Bauleitung. Inzwischen haben wir uns auf die sehr komplexen Themen Brandschutz und Arbeitssicherheit gemäß Baustellenverordnung spezialisiert.

Qualifikationen: 
  • BG-Lehrgang "Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (VBG 122) Abschluß 1990
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung (RAB 30)
  • Sachkunde als Verantwortlicher für Arbeitsstellen im öffentl. Verkehrsraum gem. RSA 95, ZTV_SA97, MVAS 99
  • Sicherheitsbeauftragter (§ 22 SGB VII)
  • SCC-Schulung operativ tätige Führungskräfte
  • Fachkunde Gefahrstoffe (Gefahrstoffbeauftragter) – Einstufung, Kennzeichnung, Lagerung und innerbetrieblicher Transport
  • Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten der Gebäudesanierung gemäß BGR 128
  • Sachkunde für Umgang mit Asbestzementerzeugnissen bei ASI-Arbeiten (Nach Auffrischungslehrgang, gültig bis 20.03.2021)
  • Sachkunde für Leitern und Tritte
  • Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und Gerüstnutzung
  • Brandschutz-Beauftragter (TGS)
  • Sachkunde Feuerschutzabschlüsse und Rettungswege
  • Sachkunde Brandschutztechnische Begehung von Gebäuden
  • Fachkundiger für die Erarbeitung und Prüfung der Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676
  • Befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz
Maurerlehre
Maurerlehre mit Gesellenabschluss

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Meisterprüfung
Prüfung zum Meister im Maurerhandwerk mit Lehrgang „Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (VBG 122)

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Bürogründung
Gründung des Bauleitungsbüros Graf als Dienstleistungsunternehmen

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fachliche Spezialisierung
Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung

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Weiterbildung
Lehrgang Sachkunde für den Umgang mit Asbestzementerzeugnissen (ASI-Arbeiten), verlängert nach Auffrischungslehrgang bis 20.03.2021

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Weiterbildung
Lehrgang ASI-Arbeiten bei Gebäudesanierung gemäß BGR 128

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weitere fachliche Spezialisierung
– Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß TSG

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Weiterbildung
Lehrgang Verantwortlicher für Arbeitsstellensicherung in öffentlichen Verkehrsraum gem. RSA 95, ZTV-SA 97, MVAS 99

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Weiterbildungen
Lehrgang Sicherheitsbeauftragter (§22 SGB VII) Lehrgang SCC-Schulung von operativ tätigen Führungskräften

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Weiterbildung
Lehrgang Fachkunde Gefahrstoffe (Gefahrstoffbeauftragter)

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Weiterbildung
Befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz

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Ihr Kontakt

3 + 17 =
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Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Warum und wofür benötigen wir diese Baustellenverordnung?

Beschäftigte auf Baustellen sind einem wesentlich höheren Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt als in anderen Wirtschaftszweigen. Die Unfallquoten, insbesondere der Unfälle mit tödlichem Ausgang oder schweren Verletzungen, sind mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Wirtschaftszweige.
Besondere Gefahrensituationen ergeben sich auf Baustellen aus den sich ständig ändernden Verhältnissen, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck und insbesondere daraus, dass die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden. Dies stellt besondere Anforderungen an die Koordination und Abstimmung bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen.
Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen wurde im Juni 1998 die EG-Baustellenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und die Baustellenverordnung erlassen. Sie trifft besondere Regelungen für die spezifischen Anforderungen auf Baustellen. Die Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz und sonstigen Rechtsvorschriften bleiben dabei unberührt.

Im Vergleich zum vorher gültigen deutschen Arbeitsschutzrecht kommen folgende Pflichten für den Bauherren hinzu:

  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens 
  • Ankündigung des Vorhabens bei der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsämter) 
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGE-Plan) bei größeren Baustellen beziehungsweise bei besonders gefährlichen Arbeiten 
  • Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators während der Ausführungsphase, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden 
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage, z.B. für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. 

Der Bauherr trägt die Verantwortung für Sicherheit und Ordnung auf der Baustelle und ist daher zur Einleitung und Umsetzung sämtlicher Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß Baustellenverordnung verpflichtet. Dies gilt bereits bei der Planung der Ausführung, aber auch bei der Koordinierung eines Bauvorhabens.
Der mit der Planung beauftragte Architekt oder Ingenieur hat die Pflicht, die konkrete Anwendung der Baustellenverordnung auf ihr Bauvorhaben kostenfrei zu prüfen und das Ergebnis dem Bauherren mitzuteilen.

Was bedeutet das im Einzelnen?

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte aus der Baustellenverordnung (BaustellV) für den Bauherren aufgelistet:

  • Die Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen (§1, Abs. 1).
     
  • Baustelle im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen (§1, Abs. 3).
     
  • Für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Tage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, ist der zuständigen Behörde (das für den Bereich verantwortliche Baugewerbeaufsichtsamt) spätestens zwei Wochen vor Einreichung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln, die mindestens die Angaben nach Anhang I enthält. Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen (§ 2, Abs. 2).
     
  • Ist für eine Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln, oder werden auf einer Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II ausgeführt, so ist dafür zu sorgen, dass vor Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsplan erstellt wird (§2, Abs. 3). 

 

Brandschutz

Leben retten - Arbeitsplätze, Anlagen, Produktion und Lieferung sichern!
Brandschutz-Beauftragter (gemäß TSG)

Immer häufiger sind in Europa Unternehmen von Brandkatastrophen betroffen. Zahlreiche Großbrände haben gezeigt, welche Folgen auftreten, wenn geeignete Brandverhütungsmaßnahmen unterlassen wurden. 

Abgesehen von den Personenschäden haben ca. 70 Prozent der von einer Brandkatastrophe betroffenen Unternehmen trotz Entschädigung Konkurs angemeldet. Meist funktioniert das wie eine Teufelsspirale: Liefertermine können nicht mehr eingehalten werden, Regressforderungen werden gestellt, Aufträge gehen verloren und schließlich Arbeitnehmer entlassen.

In fast allen Fällen führten Unachtsamkeit oder nicht ordnungsgemäß durchgeführte Bauarbeiten zu Bränden. Der Brandschutzbeauftragte kann Ihnen helfen, die Gefahren und Risiken zu minimieren.

Brandschutz hört aber nicht mit der Fertigstellung eines Gebäudes oder einer Anlage auf. Auch im laufenden Betrieb müssen die Belange des Brandschutzes ständig beachtet werden. Die Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgaben trägt der Unternehmer. Besteht jedoch in einem Betrieb ein erhöhtes Brandrisiko, ist die Einschaltung eines Experten erforderlich.

Gesetzliche Vorschriften – Auszug aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

Jeder Arbeitgeber hat gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine bestimmte Anzahl Beschäftigter zu benennen, die für den Fall eines Brandes Aufgaben der Brandbekämpfung und falls notwendig der Evakuierung der übrigen Beschäftigten übernehmen. Gegebenenfalls müssen diese Mitarbeiter auch dafür ausgebildet werden. 

Was wird gefordert?

Eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung existiert derzeit noch nicht. Der Geltungsbereich der Vorschriften erstreckt sich auf internationale, Bundes-, Länder oder kommunale Ebene. Das Ziel all dieser Regelungen ist die Erstellung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes.

Ganzheitliches Brandschutzkonzept

Ein ganzheitlicher Brandschutz setzt sich sowohl aus vorbeugenden Maßnahmen als auch aus abwehrenden Maßnahmen zusammen

Vorbeugender Brandschutz:

Baulicher Brandschutz

  • Bausubstanz, Gebäudegeometrie und Lage 
  • Anordnung der Flucht- und Rettungswege 
  • Brennbarkeit der Baustoffe 
  • Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen und Bauelementen 

Anlagentechnischer Brandschutz

  • Technische Anlagen: Erkennen, Melden, Unterdrücken, Löschen, Entrauchen, Abschotten, Leit- und Frühwarnsysteme

Betrieblich-organisatorischer Brandschutz

  • Nutzung und Betrieb 
  • Betriebliche Vorsorge ( Alarmplan, Schulung, Löschhilfstrupps) 

Abwehrender Brandschutz:

Brandbekämpfung und Rettung ist Aufgabe der Feuerwehr. Sämtliche vorbeugende Maßnahmen sollten mit der Feuerwehr abgestimmt werden, so dass diese im Brandfall alle notwendigen abwehrenden Maßnahmen ohne Zeitverlust durchführen kann.

Schutzziele:

Bereits von der ersten Vorplanungsphase an muss darauf geachtet werden, die einzelnen Maßnahmen gezielt auszuwählen und genau aufeinander abzustimmen. Alle Maßnahmen gemeinsam müssen das erforderliche bauliche Sicherheitsniveau sicher stellen und auch bei Nutzung und Betrieb des Gebäudes aufrecht erhalten. Zudem sollten alle Brandschutzmaßnahmen kostengünstig und wirtschaftlich durchgeführt werden.

 

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Impressum

Dieter Graf Bauleitungsbüro
  • Seugast 126
  • 92271 Freihung
  • Deutschland
  • 09646 / 81 74
  • 09646 / 81 75
  • 0172 / 94 26 055
  • dieter(at)blb-graf.de
Geschäftsführer: 
Dieter Graf
USt-ID: 
DE 189 277 785

Datenschutz

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

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2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

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4. Analyse Tools und Werbung

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Auftragsdatenverarbeitung

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Demografische Merkmale bei Google Analytics

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Google reCAPTCHA

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Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf unseren Websites (z.B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z.B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.

Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen.

Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA sowie die Datenschutzerklärung von Google entnehmen Sie folgenden Links: https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ und https://www.google.com/recaptcha/intro/android.html.

5. Plugins und Tools

YouTube

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