In Bayern wurde die gesetzliche Montage für Rauchwarnmelder pflichtig festgelegt. So müssen seit Januar 2013 bei allen Neubauten Rauchwarnmelder installiert werden.
Für die Bestandsbauten wurde eine Nachrüstzeit bis zum 31. Dezember 2017 festgelegt.
Rauchwarnmelder müssen mindestens nachfolgendes erreichen:
- Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase.
- Eindeutiges Lokalisieren des Gefahrenbereiches und dessen Anzeige.
- Schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen.